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Sprachschule droht Kundin wegen negativer Google-Bewertung

Eine Frau bewertet eine Sprachschule auf Google schlecht. Die Schule gibt an, die Kritik habe nicht direkt ihre Dienstleistung betroffen. Nun drohte sie der Verfasserin mit rechtlichen Schritten.

Darum gehts


  • Eine Frau verfasste eine negative Google-Bewertung für eine Sprachschule.
  • Diese drohte der Frau mit rechtlichen Schritten, sollte sie die Bewertung nicht löschen.
  • Ein Rechtsexperte findet die Bewertung wenig angriffig und bezeichnet die Praxis der Schule als problematisch.
Damit hatte die Frau beim besten Willen nicht gerechnet: Nachdem sie auf Google
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schilderte, den sie an der Prüfung einer Sprachschule erhalten hatte, flattert ihr ein eingeschriebener Brief ins Haus. Darin die Forderung: Sie soll
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, sonst sähe man sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Der Fall, der im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» besprochen wurde, dreht sich um die International Language School (ILS) in Bern. Die erwähnte Frau bemängelte, die Expertin an ihrer mündlichen Deutschprüfung sei unhöflich gewesen, habe verwirrende Fragen gestellt. Immer wieder habe sie nachfragen müssen, was die Prüferin genau meine.

Reaktion der Schule

Der Geschäftsführer der ILS Bern schreibt dem SRF-Magazin auf Anfrage: «Unser Vorgehen bezüglich der Rezension war nicht darauf ausgerichtet, Kritik zu unterdrücken, sondern Missverständnisse zu klären.» Die Schule habe die Bewertung als «rufschädigend und unfair» empfunden, weil die Prüferinnen und Prüfer als externe und neutrale Personen hinzugezogen würden. Die ILS stelle die Räumlichkeiten zur Verfügung und organisiere die Prüfungen.
Die Bewertung, so der ILS-Geschäftsführer, habe sich nicht direkt auf die Dienstleistung der Schule bezogen. Derweil sei man offen für einen Dialog und konstruktive Verbesserungsvorschläge. Für die Zukunft habe man bereits Massnahmen ergriffen, «dass solche Situationen in Zukunft vermieden werden». Unklar bleibt, was die Schule genau unternehmen will.
Es blieb ein schlechtes Gefühl zurück, obwohl die Frau die Prüfung letztlich bestanden hatte. Ihren schlechten Eindruck verewigte sie in einer Google-Bewertung. Dies schien die ILS zunächst nur wenig zu stören: Sie schreibt darunter, man gratuliere ihr zum Zertifikat. Zudem entschuldige man sich und betonte, es würden jeweils externe Prüfungsexpertinnen und -experten eingesetzt.

Bei guter Bewertung gibts Gutscheine

Doch die Antwort war nur kurz online – stattdessen erhielt die Frau den besagten Brief. Löschen will die Frau ihre Bewertung aber nicht und meldet sich stattdessen bei «Espresso». Dem Konsumentenmagazin erklärt Rechtsexperte Florent Thouvenin, es sei «sehr problematisch», wie die Schule mit Bewertungen umgehe. Denn für positive Bewertungen bedankt die ILS sich mit Gutscheinen und Gratis-Kaffee.

Für Thouvenin geht es rechtlich gesehen in Richtung Irreführung, wenn ein Unternehmen in solcher Weise mit Bewertungen umgeht. Die Rezensionen sollten schliesslich als Orientierungshilfe für Kundinnen und Kunden die Realität möglichst originalgetreu abbilden. Den Kommentar der Frau bewertet der Rechtsexperte derweil als neutral formulierten, nicht als besonders angriffigen Erfahrungsbericht.
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