märi
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Hast du jemals an einer Self-Checkout-Kasse nicht gescannt?
Nur wenige Wochen später wiederholte der Mann seinen Betrug. Diesmal kaufte er ein weiteres Lachsfilet, dieses Mal im Wert von 34 Franken, und überklebte das Preisetikett mit dem eines Ingwers, der nur 45 Rappen kostete. Auch dieses Mal scannte er das falsch etikettierte Produkt selbst an der Kasse.
Für seine Taten wurde der Aargauer nun zu einer Geldstrafe von 400 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er Gebühren in Höhe von 515 Franken bezahlen. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 915 Franken, weit mehr als der eigentliche Wert der gestohlenen Ware.
Brugg AG: Lachsfilet-Betrug an Migros-Kasse kommt Mann teuer zu stehen
Ein 63-jähriger Wiederholungstäter hat Preisetiketts von günstigen Produkten auf teure Lachsfilets geklebt. Dafür wurde er verurteilt.Darum gehts
- Ein 63-jähriger Mann wurde wegen Betrugs mit Preisetiketten verurteilt.
- Er manipulierte Etiketten, um für Lachsfilets deutlich weniger zu bezahlen, indem er die Preise von günstigeren Produkten wie Bananen und Ingwer nutzte.
- Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 400 Franken verurteilt und muss zusätzliche Gebühren in Höhe von 515 Franken tragen.
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in der Region Brugg AG zweimal Lachsfilets mit manipulierten Preisetiketten gekauft hatte. Der Vorfall ereignete sich erstmals im Januar 2024, als der Beschuldigte
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im Wert von 44 Franken mit einem Bananen-Etikett im Wert von 75 Rappen überklebte und an der Self-Checkout-Kasse selbst scannte. Dadurch zahlte er 43 Franken weniger für das hochwertige Produkt.Nur wenige Wochen später wiederholte der Mann seinen Betrug. Diesmal kaufte er ein weiteres Lachsfilet, dieses Mal im Wert von 34 Franken, und überklebte das Preisetikett mit dem eines Ingwers, der nur 45 Rappen kostete. Auch dieses Mal scannte er das falsch etikettierte Produkt selbst an der Kasse.
Fisch kostet ihn nun 915 Franken
Der Strafbefehl, derDu musst dich,
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vorliegt, enthüllt, dass der Beschuldigte bewusst die Preisetiketten austauschte und die günstigeren Preise am Kassensystem eingab, obwohl ihm klar war, dass er kein Recht dazu hatte. Das Kassenpersonal könne zwar die Einkäufe an den Selbstbedienungskassen überwachen, jedoch der Vorgang des Scannens falsch etikettierter Ware könne nicht auf den ersten Blick erkannt werden. Wieso der Mann schliesslich doch noch aufflog, wird nicht aufgelöst.Für seine Taten wurde der Aargauer nun zu einer Geldstrafe von 400 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er Gebühren in Höhe von 515 Franken bezahlen. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 915 Franken, weit mehr als der eigentliche Wert der gestohlenen Ware.
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