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Musstest du schon deinen Führerschein abgeben?
Arbon TG: «Weil ich zu Hause betrunken war, entzogen die Behörden mir den Ausweis»
An einem Montagabend klingelt die Polizei bei A. Ö. wegen Ruhestörung. Nach einem Alkoholtest entziehen ihm die Behörden den Führerausweis – obwohl er gar nicht Auto gefahren ist. Der 38-Jährige ist empört.Du musst dich,
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Darum gehts
- Anfang September möchte A. Ö. (38) mit einem Freund die Geburt seines Neugeborenen feiern.
- Dabei trinken die zwei Freunde Alkohol und hören Musik, anscheinend zu laut, denn kurz nach 22 Uhr klingelt die Polizei.
- Die Polizei fordert ihn zu einem Alkoholtest auf, der über zwei Promille anzeigt.
- Wenige Tage später kommt per Post der Bescheid, dass Ö. seinen Führerschein fürs Auto abgeben muss, obwohl er an diesem Abend gar nicht Auto gefahren ist.
- Ö. legt Rekurs ein – und verliert.
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die Geburt seines Neugeborenen feiern. Doch die Feier endet unschön, wie er 20 Minuten erzählt.Dabei haben die beiden Freunde auch Alkohol getrunken. «Ich trinke selten Alkohol, wenn dann mal ein Bier am Wochenende oder bei Spezialbesuch», so der 38-Jährige.
Um 22.30 Uhr kam die Polizei wegen Ruhestörung
Kurz nach 22 Uhr stand dann die Polizei vor Ö.s Eigentumswohnung. Der Grund:Du musst dich,
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. Laut dem 38-Jährigen verlangten die Polizisten, einen Alkoholtest bei ihm durchzuführen. Der Test zeigte zu dem Zeitpunkt über zwei Promille an.Die beiden Männer versprachen, leiser zu sein und so verabschiedeten sich die Beamten wieder. Wenige Tage später flattert dann die böse Überraschung in Ö.s Briefkasten: Er ist seinen Führerausweis fürs Erste los. «Ich bin weder Auto gefahren, noch hatte ich es vor. Seit 19 Jahren hatte ich noch nie einen Unfall, höchstens mal eine Parkbusse», sagt er fassungslos. Er habe gewusst, dass sowohl Fahrradfahren und sogar das Führen eines Paddelboots unter Alkoholeinfluss zu Ausweisentzug führen können. «Aber dass man zu Hause seinen Ausweis verlieren kann, davon habe ich noch nie gehört.»
Rekurs gegen das Urteil eingelegt
Daraufhin hat der 38-Jährige einen Anwalt eingeschaltet. Dieser teilt ihm mit, dass es in Fällen der vorliegenden Art keine klare Rechtsprechung gebe. Trotzdem wird sein Rekurs von der Rekurskommission abgelehnt.Begründet wird dieser Entscheid durch den hohen gemessenen Promillewert. Sein Anwalt schreibt: «In deinem Fall sind die Richter davon ausgegangen, dass bei den von der Polizei festgestellten Alkoholwerten eine gewisse Alkoholgewöhnung und damit möglicherweise die Fahreignung ausschliessende Sucht gegeben sein könnte.»
«Ich bin doch kein Alkoholiker, ich trinke weit weniger Alkohol als der Durchschnitt», sagt der verzweifelte Thurgauer zu 20 Minuten. «Ausserdem hat meine Mutter einen Leistenbruch, sie ist darauf angewiesen, dass jemand sie ins Krankenhaus und zu ihren Terminen fährt.»
Um seinen Führerausweis baldmöglichst wieder zurückzubekommen, müsste Ö. jetzt also nachweisen, dass bei ihm keine Alkoholsucht vorliegt. Dafür soll ein «Stufe-4-Arzt» zum Einsatz kommen und die Abklärung soll 1500 Franken kosten.
4000 Franken sind schon weg, der Spezial-Arzt kostet weitere 1500
Seit dem Vorfall im September hat der 38-Jährige bereits 4000 Franken ausgegeben, 3000 für seinen Anwalt, weitere 1000 für den Rekurs und der Gang zum Arzt wären nochmals 1500 Franken.Ö. versteht den Entscheid nicht und ist verzweifelt: «Ich finde es ungerecht, weitere 1500 Franken zu bezahlen, nur um zu beweisen, dass ich kein Alkoholproblem habe.» Aber laut seinem Anwalt sieht die Alternative nicht rosiger aus. Den Prozess vor Gericht weiterzuziehen würde ebenfalls weitere 5000 Franken kosten, mehrere Monate dauern und die Erfolgsaussichten seien ungewiss.
Muss man ab jetzt im Thurgau also auch Angst haben, dass man bei Alkoholkonsum im eigenen Zuhause den Führerausweis abgeben muss? Die Thurgauer Kantonspolizei verweist an das Strassenverkehrsamt.
Medizinische Mindestanforderungen nötig
Dass ein Fahrausweisentzug zu Hause möglich ist, bestätigt Ernst Fröhlich, Abteilungsleiter Prävention & Massnahmen vom Strassenverkehrsamt Thurgau: «Es gibt medizinische Mindestanforderungen, die für das Lenken eines Fahrzeugs erfüllt sein müssen.» Eine davon sei, dass man nicht süchtig sei.«Ab 2,5 Promille wären wohl die meisten Menschen komatös unter dem Tisch, wer trotzdem noch einigermassen sinnvoll handeln kann, bei dem kann das auf ein Alkoholproblem hindeuten», so Fröhlich. Um den Ausweis wiederzubekommen, müsse man beweisen, nicht süchtig zu sein. Fröhlich rät daher dazu, den «Stufe-4-Arzt» aufzusuchen und diesen Beweis zu erbringen.
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