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Wurde dir auch schon mal etwas aus dem Auto gestohlen?

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märi

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Wurde dir auch schon mal etwas aus dem Auto gestohlen?

Baselland: «Fälleler» im Glück – Bareinnahmen eines ganzen Monats in Limousine​

Schon fast flutartig überziehen Diebstähle aus Autos die Region. Dabei gehen die Täter ein hohes Risiko ein, erwischt zu werden. Sie landen kaum je vor Gericht, ihre Fälle werden im Strafbefehlsverfahren erledigt.
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Darum gehts

Meldungen über Diebstähle aus Autos haben sich dieses Jahr massiv gehäuft.

Die Täter gehen dabei ein hohes Risiko ein, erwischt zu werden. Es kommt regelmässig zu Festnahmen.

Ihre Fälle werden aber praktisch nie vor Gericht verhandelt, wie Tausende andere Bagatellfälle werden sie per Strafbefehlsverfahren erledigt.

12’837 Strafbefehle stellte die Staatsanwaltschaft Baselland im Jahr 2021 aus, gar 17’829 waren es im Nachbarkanton Basel-Stadt. Ohne Gerichtsverfahren werden Verkehrsdelikte, aber auch Bagatellfälle erledigt, die mit höchstens einem halben Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Darunter fallen Dutzende Fälle wie Tätlichkeiten, Ehrverletzungsdelikte oder auch Diebstähle aus Autos. Das sogenannte «Fällele» hat dieses Jahr massiv zugenommen.

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Die Polizei kommuniziert die Fälle kaum je aktiv, in regionalen Facebookgruppen sind entsprechende Meldungen Betroffener dafür umso häufiger. Und: Es kommt immer wieder zu Festnahmen. Die Täter gehen nicht selten ein hohes Risiko ein, erwischt zu werden. Und es ist ihnen vielleicht auch egal. Ein Blick in die Meldungen von Festnahmen und Strafbefehle der vergangenen Monate zeigt: Häufig sind es junge Männer, deren Asylgesuch entweder aussichtslos scheint oder schon abgelehnt wurde.
Unbedingte Strafe, Aufenthalt aber unbekannt

Etwa im Falle eines 26-jährigen Afghanen, der fette Beute in Birsfelden machte. Am 23. Februar, irgendwann vor zehn Uhr morgens, öffnete er «auf unbekannte Weise» ein Taxi eines Taxi- und Limousinenservice an der Hardstrasse. Im Handschuhfach oder Kofferraum stiess er auf die Bareinnahmen des gesamten Monats in der Höhe von fast 7000 Franken. Zusätzlich stahl er noch ein Kleidungsstück und Briefschaften von unbekanntem Wert.

Weil er bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist, müsste der Dieb seine Strafe von 50 Tagen absitzen. Dafür müsste ihm die Justiz aber zunächst habhaft werden, er sei unbekannten Aufenthalts, heisst es im Strafbefehl.

50 Tage sollte auch ein junger Algerier einsitzen, der sich illegal in der Schweiz aufhält und nach seinem Asylantrag im Oktober 2022 abtauchte. Er stahl am 3. März dieses Jahres acht Euro Hartgeld aus einem Audi, der in Liestal abgestellt war – unverschlossen. Der Polizei ging er kurze Zeit später ins Netz. Bei der Festnahme wurden zwölf Euro konfisziert. Aus «Sozialpräventiven Gründen, um den Beschuldigten von weiteren Delikten abzuhalten» sei die Freiheitsstrafe unbedingt zu vollziehen. Nur auch in diesem Fall, ist der «Fälleler» unbekannten Aufenthalts.
Auch eine Sonnenbrille reicht

In beiden Fällen scheint es nur eine Frage der Zeit, bis die Handschellen wieder klicken werden. Die Polizei mahnt derweil regelmässig, keine Wertgegenstände im Auto aufzubewahren, wobei auch Gebrauchsgegenstände wie eine Regenjacke oder Sonnenbrille schon Grund genug sein können, die Autoscheibe einzuschlagen, wie ein Fall aus Aesch diesen Mai zeigte.
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